Mit dem Begriff Elektrotherapie (Elektrostimulation) beschreibt man die medizinische Anwendung von elektrischem Strom, der von einem speziellen Elektrotherapiegerät erzeugt und über Elektroden dem Patienten zugeführt wird. Dabei behandelt der Physiotherapeut ein oder mehrere Körperteile mit unterschiedlichen Stromformen.
Der elektrische Strom hat dabei unterschiedliche Wirkungen auf das Gewebe: Hier ein paar Beispiele:
- Förderung der Durchblutung
- Schmerzlinderung
- Anregung der Muskelaktivität beziehungsweise Lockerung der Muskulatur
- Beeinflussung der Schmerzleitung
- Erwärmung von Haut und tieferen Gewebeschichten
- Anregung des Stoffwechsels
Bei der Ultraschallbehandlung erzeugen Ultraschallwellen einen Druckwechsel im Gewebe (mechanische Vibrationswirkung) und werden zum Teil in Reibungsenergie (Wärmewirkung) umgewandelt. Sie wirken schmerzlindernd, durchblutungsfördernd, Verklebungen lösend und muskelentspannend. Außerdem haben sie eine anregende Wirkung auf die Geweberegeneration. Die Eindringtiefe und Wärmewirkung der Ultraschallwellen sind frequenzabhängig und individuell festzulegen.
Mögliche Indikationen:
- Degenerative Gelenkerkrankungen (= Arthrosen)
- Degenerative Wirbelsäulenerkrankungen
- Tennisellenbogen, Golferellenbogen (= Epikondylopathien)
- Schulterschmerzen
- Nervenreizung und -entzündung
- Rheumatoide Arthritis, Morbus Bechterew
- Verstauchungen, Muskelzerrungen, Prellungen, Hämatome, Schwellungen
- Sehnenreizungen (z.B. Achillessehne)
- Muskelverspannungen, schmerzhafte Muskelverhärtungen
- schmerzhafte und verklebte Narben